Goldenes Visum

Was ist das goldene Visum, wie bekommt man es und kann man es überhaupt beantragen?

Goldenes Visum

Golden Visa Spain ist ein inoffizieller Name für spezielle Regierungsprogramme, die Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis oder einen dauerhaften Aufenthalt für Investitionen in die Wirtschaft des Landes verschaffen. Dies ist ein besonderer Status für einen Investor, der es ihm ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis nach einem vereinfachten System zu erhalten. Das Programm zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien durch Investitionen wurde im Oktober 2013 verabschiedet. Das spanische Goldene Visum ermöglicht dem Investor und seiner Familie, ungehindert in alle EU-Länder zu reisen.
Darüber hinaus hat die Person das Recht, mit ihrer Familie nach Spanien zu ziehen.
Das Gesetz zur Förderung des Unternehmertums und seiner Internationalisierung vom 27. September 2013 schafft einen besonderen Rahmen für qualifizierte Einwanderung und Investoren in Spanien und fördert die internationale Mobilität von Fachkräften und Investoren und die Gewinnung ausländischer Investitionen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der ansässigen Unternehmen zu steigern Spanien.
Der rechtliche Rahmen für die Einwanderung basiert auf einem funktionierenden spezialisierten System zur Erteilung von Visa ("Goldenes Visum") und Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien für Investoren, Unternehmer, Manager und Fachkräfte sowie Wissenschaftler und Forscher.
Für Investoren und ihre Familienangehörigen sieht das Gesetz 14/2013 vor, entweder ein "goldenes" Investorenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren zu erhalten.

ACHTUNG : Dies sind zwei unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Dokumentationsanforderungen.
Ein Investorenvisum für Spanien („Goldenes Visum“ eines Investors) wird durch das spanische Konsulat im Wohnsitzland des Investors ausgestellt und, falls genehmigt, für 365 Tage ausgestellt. Das goldene Visum für Spanien wird wie ein normales Visum in den Reisepass des Investors geklebt.
Eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren in Spanien wird in Spanien ausgestellt, und nur bei positiver Entscheidung werden dem Investor und seinen Familienangehörigen eine Plastikkarte als separates Dokument mit einer Gültigkeit von 2 Jahren und bei Verlängerung von 5 Jahren ausgestellt . Um eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren zu erhalten, ist es NICHT erforderlich, im Voraus ein "goldenes Visum" zu erhalten: Der Investor und seine Familienangehörigen können mit einem regulären Schengen-Touristenvisum nach Spanien einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

GOLDENES INVESTORENVISUM

VORTEILE:

• Empfang im Wohnsitzland durch das Konsulat, ohne das Land zu verlassen;
• Operatives Verfahren: 10 Tage, um den Fall für die Ausstellung eines Investorenvisums beim spanischen Konsulat zu prüfen;
• Vereinfachtes Design und weniger strenge Dokumentationsanforderungen;
• Vereinfachte Registrierung und die Möglichkeit, ein Investorenvisum zu erhalten, ohne auf die Eintragung des Eigentums in das Register warten zu müssen. In diesem Fall wird das Investorenvisum für 6 Monate ausgestellt;
• Familienangehörige (Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) sowie in besonderen Fällen erwachsene Kinder können gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller ein Visum beantragen.
• Keine Wohnsitzerfordernisse. Im Gegensatz zu einer regulären Aufenthaltserlaubnis verpflichtet Sie das spanische Goldene Visum nicht, sich 183 Tage im Jahr im Land aufzuhalten. Der Programmteilnehmer muss sich mindestens sieben Tage im Jahr in Spanien aufhalten. Wenn ein Investor einen dauerhaften Wohnsitz und die spanische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss er dauerhaft im Land leben.
• Das Recht auf Arbeit. Ein Investorenvisum ermöglicht es dem Antragsteller, eine Aufenthaltskarte mit dem Recht zu erhalten, für sich und seine unmittelbaren Familienangehörigen zu arbeiten.
• EU-Führerschein. Der Investor wird in der Lage sein, ein Auto zu kaufen und zuzulassen.
• Bildung von Kindern in Schulen und Universitäten. Die Kinder werden in öffentlichen und privaten Schulen des Landes studieren und eine höhere Bildung erhalten.
• Kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien. Ein Investor muss keine Steuererklärung abgeben, wenn er sich weniger als 183 Tage im Land aufhält.
• Keine Prüfungen in den Kenntnissen der spanischen Sprache und der Geschichte des Landes erforderlich.

EINSCHRÄNKUNGEN :

Obwohl das Goldene Visum eines Investors einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt ist, ist es immer noch keine vollwertige Aufenthaltserlaubnis: Sie können damit nicht in Spanien arbeiten, einen Einzelunternehmer registrieren usw. In Spanien wird normalerweise ein Investorenvisum in Betracht gezogen nur als Visum.
Mit einem Investorenvisum können Sie nicht sofort eine Aufenthaltskarte ausstellen: Sie müssen das gesamte Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien durchlaufen und können erst nach Erhalt einer positiven Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine Aufenthaltskarte ausstellen;
Das Investorenvisum berechtigt nicht dazu, automatisch oder auch nur vereinfacht eine Aufenthaltserlaubnis für einen Investor zu erhalten: Ein Investor und seine Familienangehörigen müssen das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien abschließen;
Dieses Visum kann beim spanischen Konsulat nicht verlängert oder neu beantragt werden: Der Investor und seine Familienangehörigen haben nur die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis des Investors damit zu beantragen. Es gibt nur Ausnahmefälle für die Neuausstellung eines Investorenvisums durch das spanische Konsulat;
Familienangehörige (Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) können gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller oder nach Erteilung eines Visums an den Investor ein Visum beantragen.

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN :

• Einhaltung der Anlageanforderungen des Gesetzes 14/2013;
• Fehlende Verurteilung und Tatsache der strafrechtlichen Verfolgung;
• Vorhandensein einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung einer in Spanien akkreditierten Versicherungsgesellschaft;
• Verfügbarkeit ausreichender Mittel für den Antragsteller und seine Familienangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen, um die Lebenshaltungskosten zu decken;

ANLAGEVORAUSSETZUNGEN:

• Kauf von Immobilien in Spanien im Wert von 500.000 €. Sie müssen auch zusätzliche Kosten für den Kauf bezahlen - Steuern, Notar- und Anwaltskosten, die etwa 11-12% des Wertes der Immobilie ausmachen.
• Der Investor kann ein Grundstück, eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie erwerben. Es dürfen mehrere Immobilien gekauft werden, deren Wert eine halbe Million Euro übersteigt.
• Der Antragsteller bringt mindestens 500.000 Euro aus eigenen Mitteln ein, ohne eine Hypothek aufzunehmen. Gleichzeitig ist es nicht verboten, für den Restbetrag einen Kredit bei einer spanischen Bank aufzunehmen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können investieren.
• Sie müssen 5 Jahre ein Haus besitzen, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, dann können Sie es verkaufen. Es ist jedoch möglich, Immobilien früher zu verkaufen und eine Aufenthaltserlaubnis zu behalten, unter der Bedingung, ein weiteres Haus in Spanien für den gleichen Betrag zu kaufen - 500.000 Euro.
• Staatsanleihen: im Wert von 2 Millionen Euro;
• Aktien spanischer Unternehmen oder Einlagen bei spanischen Banken über mindestens 1 Million Euro;
• Unternehmensprojekte in Spanien, die als von öffentlichem Interesse angesehen werden. Ein solches Projekt muss Arbeitsplätze in Spanien schaffen, entweder erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf die geografische Region haben, in der die Aktivität stattfindet, oder einen erheblichen Beitrag zur wissenschaftlichen und / oder technischen Innovation leisten.

Antragsunterlagen für ein Investorenvisum:

• Bewerbung im Formular;
• Dokumente, die die Erfüllung der Grundvoraussetzungen bestätigen (gültiger ausländischer Reisepass, Krankenversicherung, Strafregisterauszug, Bestätigung ausreichender Geldmittel etc.);
• Dokumente, die die Erfüllung der Anlagevoraussetzungen bestätigen (Kauf- und Verkaufsvertrag, Anlegerzertifikat etc.);
• Zahlungseingang der staatlichen Abgaben;
• Notariell beglaubigte Vollmacht, wenn die Dokumente nicht persönlich vom Investor und seinen Familienangehörigen, sondern von seinem Vertreter beim Konsulat eingereicht werden;
• Besorgen Sie sich ein Schengen-Visum für die Einreise in das Land
• Eröffnen Sie ein Konto bei einer spanischen Bank, erhalten Sie eine Steuernummer im Land
• Machen Sie eine Anzahlung von 10 % des Immobilienwertes
• Vollständig investieren
• Besorgen Sie sich ein D-Visum für ein Jahr bei einem spanischen Konsulat
• Stellen Sie einen Antrag auf eine zweijährige Aufenthaltskarte innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums und 90 Tage nach seinem Ablaufdatum. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Wohnrecht für eine bereits getätigte Investition für immer.
• Geben Sie Ihre Fingerabdrücke bei der Migrationspolizei am Ort der Registrierung Ihres Eigentums ab
• Besorgen Sie sich eine Aufenthaltskarte mit biometrischen Daten für 2 Jahre

Dokumente zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Investitionen :

• Gültiger Reisepass gültig für mindestens ein Jahr ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis
• Interner Zivilpass des Landes und Fotokopien aller seiner Seiten und eine beglaubigte Übersetzung
• Visumantragsformular und Antrag
• Zwei Farbfotos, Größe 3,5 × 4,5
• Vertrag über den Kauf einer Immobilie in Spanien oder ein Dokument, das eine andere Art von Investition bestätigt
• Kontoauszüge, Dokumente über das Vorhandensein von Einlagen
• Strafregisterauszug mit notariell beglaubigter Übersetzung
• Ärztliche Bescheinigung
• Krankenversicherung, die die gesamte Dauer des Visums abdeckt und bei einem spanischen Unternehmen abgeschlossen wird
• Dokumente, die die Legalität des Einkommens bestätigen: Zertifikate von 2NDFL, 3NDFL, Kontoauszüge, Miet- oder Kauf- und Verkaufsverträge für russische Immobilien und andere Vermögenswerte
• Eingang der Zahlung der Konsulargebühr
• Bestätigung der Tatsache der Investition

Das Anwesen :

Kaufvertrag, Bescheinigung aus dem spanischen Grundbuchamt mit Angabe des Eigentümers und der Lasten. Wenn sich die Immobilie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Visums im Registrierungsprozess befindet, ist ein Belegdokument aus dem spanischen Immobilienregister über die Annahme von Dokumenten für die Registrierung des Eigentums und eine Bescheinigung über die Steuerzahlung erforderlich. Auch die Erteilung eines Investorenvisums für die Dauer von 6 Monaten ist möglich, wenn nur eine Depotvereinbarung vorliegt.

Spanische Staatsanleihen:

Bescheinigung eines Finanzinstituts oder der Bank von Spanien, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren der alleinige Eigentümer der Investition ist.

Aktien spanischer Unternehmen:

Nicht börsennotierte Anteile: Investitionserklärung des Registers für Auslandsinvestitionen (Ministerium für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit).
Börsennotierte Anteile: Eine Erklärung eines Finanzinstituts, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller eine Anlage gemäß dieser Regel getätigt hat.

Bankeinlagen in Spanien:

Bescheinigung eines Finanzinstituts, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller alleiniger Eigentümer des Bankguthabens ist.

Ein als von öffentlichem Interesse anerkanntes Geschäftsvorhaben in Spanien:

Positives Gutachten der Handels- und Wirtschaftsabteilung der spanischen Botschaft am Ort der Antragstellung.
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