Kaufnebenkosten

Zahlungsverfahren und Kaufkosten unterscheiden sich stark von denen, die wir aus Großbritannien kennen. Finde heraus warum

Kaufnebenkosten

Sobald Sie sich für ein Haus entschieden haben, das Sie kaufen möchten, egal ob Neubau, Projekt oder Wiederverkauf, wird ein Reservierungsvertrag aufgesetzt und gleichzeitig eine Anzahlung geleistet, in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises, typischerweise 10%.

Die Zahlungsbedingungen sind sehr unterschiedlich, je nachdem, ob Sie ein Neubau-/Projektobjekt oder ein Wiederverkaufsobjekt kaufen. Beim Kauf eines Neubauprojekts können die Bauherren unterschiedliche Zahlungsbedingungen haben - wir erklären Ihnen natürlich alle Details in einer leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kauf.

Beim Kauf von Neubauprojekten sind alle Zahlungen durch eine Bankgarantie abgedeckt, die vom Bauträger gestellt und von diesem bezahlt wird - also ohne Kosten für den Käufer. Als Faustregel können Sie mit ca. 11-15% des Kaufpreises kalkulieren: Neben der Mehrwertsteuer (IVA) und den Stempelgebühren ist es schwierig, die Kosten genau zu beziffern, aber wir glauben, dass die folgenden Zahlen ein realistisches Bild davon vermitteln, was Sie zu zahlen haben.

Für Neubauten/Projekte von einem Bauträger (Erstverkauf) bestehen sie aus:

- 10% Mehrwertsteuer (21% auf Garagen)
- Stempelgebühr 1,5%,
- Notar 0,50 -0,75%
- Registrierungsgebühr variiert je nach Papierkram - ca. 0. 5%
- Die Anwaltsgebühr kann sowohl ein fester Betrag als auch ein Prozentsatz des Kaufpreises sein - schätzungsweise Euro 1.600,00
- Verträge für Versorgungsleistungen (Strom, Gas und Wasser) sind zusätzlich und variieren.

Für Wiederverkäufe gibt es keine Mehrwertsteuer, aber stattdessen gibt es eine "Übertragungssteuer", die 8% in Murcia und 10% in Alicante (Valencia) beträgt, es gibt keine Stempelgebühren, aber die anderen Kosten werden die gleichen sein.

Versorgungsunternehmen Ob Sie ein neues Haus oder einen Wiederverkauf kaufen, müssen Sie die Versorgung und Verträge mit den Lieferanten von Wasser, Strom und Gas einrichten. Dies kann über Ihren Anwalt geregelt werden
 
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