Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist eine spannende und zugleich komplexe Angelegenheit, insbesondere für Expats, die sich zum ersten Mal auf den spanischen Immobilienmarkt wagen. Der Prozess ist von Land zu Land unterschiedlich und bringt einzigartige Herausforderungen und Überlegungen mit sich.
Beim Kauf einer neuen Immobilie von einem Bauträger fallen zusätzliche Kosten wie Mehrwertsteuer (MwSt. oder IVA in Spanien) und Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados – AJD) an. Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 10 % für Wohnimmobilien und 21 % für Gewerbeimmobilien und Grundstücke.
Die Stempelsteuer beträgt zwischen 0,5 % und 1,5 %, wobei für Immobilien an der Costa del Sol ein spezifischer Satz von 1,2 % gilt. Sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Stempelsteuer gehen zu Lasten des Käufers.
Grunderwerbsteuer (ITP) Bei Wiederverkaufsimmobilien ist die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) die wichtigste Steuer. Die Sätze variieren zwischen 6 % und 10 %, wobei Andalusien im Jahr 2023 einen Satz von 7 % anwendet. Der Käufer trägt die ITP, abzüglich einer vor Abschluss geleisteten Anzahlung.
Nichtansässige Verkäufer fordern den Käufer auf, 3 % des Kaufpreises einzubehalten und an die Steuerbehörde abzuführen (Antragsformular 211), um eine mögliche Kapitalertragsteuerschuld zu vermeiden.
Normalerweise trägt der Verkäufer die Maklergebühren, aber wenn ein Käufer eine Suchagentur beauftragt, können Suchgebühren anfallen. Die Maklergebühren variieren zwischen 5 % und 7 % des Verkaufspreises und sind oft im Verkaufspreis enthalten.
Um sich in den rechtlichen Komplexitäten zurechtzufinden, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu engagieren. Die Anwaltskosten betragen etwa 1 % des Kaufpreises und decken die Vertragsgestaltung, Due Diligence und Dokumentenvereinbarungen ab.
Bei der Aufnahme einer Hypothek fallen Hypothekenkosten an, darunter die Immobilienbewertung und die Hypothekengebühren (ca. 1 % des Hypothekenwertes).
Käufer zahlen normalerweise Notarkosten in Höhe von etwa 1 % des im Verkaufsvertrag angegebenen Kaufpreises.
Die mit der Eintragung des Verkaufs in das Grundbuch verbundene Gebühr beträgt etwa 1 % des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises und ist in der Regel vom Käufer zu zahlen.
Für die Vermessung von Immobilien können zusätzliche Kosten anfallen. Rechnen Sie mit bis zu 15 % des Kaufpreises für Steuern und sonstige Ausgaben.
Das Eröffnen eines spanischen Bankkontos und die Überweisung von Geld können bis zu 0,4 % des überwiesenen Betrags kosten. Ein Bankscheck kann weitere 0,5 % kosten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis dieser Kosten – bis zu 15 % des Kaufpreises – Expats dabei unterstützen, den komplizierten Prozess des Immobilienkaufs in Spanien zu meistern. Entdecken Sie unsere wunderschöne Region Costa Calida mit Murcia Dreams ! Finden Sie heraus, warum der Kauf einer Immobilie in der Region Murcia eine der effektivsten Investitionen ist.